Artikel 1 – Anwendbarkeit

1.1 In diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen steht “Grand Surface” für Grand Surface, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 94374880.
1.2 In diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bezeichnet der Begriff “Produkt” oder “Produkte” Graffitientferner, Anti-Graffiti-Beschichtungen, Glasrenovierungssysteme, Reinigungsprodukte, Maschinen, Beschichtungen, Flüssigfolien und andere Produkte, die von Grand Surface angeboten oder geliefert werden.
1.3 In diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bezeichnet der Begriff “Dienstleistung” oder “Dienstleistungen” die von Grand Surface angebotenen oder erbrachten Dienstleistungen in Bezug auf Graffiti- oder Kratzerentfernung, Renovierungsarbeiten, Beschichtungsarbeiten und andere Dienstleistungen.
1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Grand Surface und für alle mit Grand Surface geschlossenen Verträge.
1.5 Diese Bedingungen gelten unter Ausschluss aller allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der (potenzielle) Kunde (im Folgenden “der Kunde”) anwendet.

Artikel 2 – Angebote, Aufträge und Vereinbarungen

2.1 Alle Angebote von Grand Surface sind freibleibend.

Bestellungen und die Annahme von Angeboten durch den Auftraggeber sind unwiderruflich. 2.2 Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen durch oder mit dem Personal von Grand Surface sind für Grand Surface nur verbindlich, wenn Grand Surface diese schriftlich bestätigt hat. 2.3 Etwaige oder angebliche Ungenauigkeiten in einer Auftragsbestätigung sind Grand Surface vom Auftraggeber innerhalb von 3 Arbeitstagen nach dem Datum der Bestätigung schriftlich mitzuteilen, andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Auftragsbestätigung den Vertrag richtig und vollständig wiedergibt.

Artikel 3 – Konformität



3.1 Angaben von Grand Surface zu Leistungen, Eigenschaften usw. sind nur annähernd und unverbindlich. 3.2 Abbildungen, Beschreibungen, Kataloge, Werbematerial und Angebote sind für Grand Surface nicht verbindlich. 3.3 Wenn die vom Auftraggeber bestellten Produkte für die Verwendung außerhalb der Niederlande bestimmt sind, sorgt der Auftraggeber dafür, dass die Produkte und die dazugehörigen Handbücher usw. allen Vorschriften entsprechen, die im Bestimmungsland gelten.
Die Verwendung der Produkte und die Konformität mit den behördlichen Vorschriften erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. 3.4 Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der von ihm oder in seinem Namen an Grand Surface gelieferten Daten und Informationen. Grand Surface ist nur dann verpflichtet, den Auftrag (weiter) auszuführen, wenn der Auftraggeber alle von Grand Surface benötigten Daten und Informationen zur Verfügung gestellt hat.

Artikel 4 – Geistiges Eigentum

4.1 Alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an den Produkten und Dienstleistungen sowie an allem, was Grand Surface entwickelt, herstellt oder liefert, einschließlich Handbüchern, Verpackungen, Katalogen und Bildern, gehören Grand Surface.
4.2 Es ist dem Kunden nicht gestattet, Hinweise auf Patente, Marken, Handelsnamen oder andere geistige oder gewerbliche Eigentumsrechte von den Produkten zu entfernen oder zu verändern.
4.3 Die von Grand Surface erstellten Angebote, die von Grand Surface angefertigten oder zur Verfügung gestellten Modelle und Entwürfe sowie die von Grand Surface zur Verfügung gestellten (Test-)Produkte bleiben Eigentum von Grand Surface, unabhängig davon, ob dem Auftraggeber Kosten in Rechnung gestellt worden sind.

Artikel 5 – Preise



5.1 Die von Grand Surface angegebenen oder mit Grand Surface vereinbarten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere Steuern oder Abgaben. 5.2 Die von Grand Surface angegebenen Preise werden für die Lieferung EXW (Incoterms 2020) berechnet. 5.3 Die von Grand Surface angegebenen oder mit Grand Surface vereinbarten Preise verstehen sich ohne zusätzliche Arbeiten. Änderungen des Auftrags führen in jedem Fall zu Mehrarbeit, wenn die vom Auftraggeber gemachten Angaben nicht der Realität entsprechen und/oder von den geschätzten Daten abweichen.

Artikel 6 – Lieferfrist und Lieferung


6.1 Angegebene Lieferzeiten sind annähernd und gelten nicht als Fristen. 6.2 Der Transport und/oder Versand der Produkte erfolgt auf Risiko des Auftraggebers gemäß der Lieferbedingung EXW (Incoterms 2020), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Produkte unverzüglich nach Ankunft am Bestimmungsort abzunehmen. 6.3 Nimmt der Auftraggeber die Produkte nicht ab oder kommt er nicht oder lässt er sie nicht abholen, werden sie auf Kosten und Risiko des Auftraggebers so lange gelagert, wie Grand Surface es für angemessen hält.
Grand Surface ist in diesem Fall, wie auch bei jedem anderen (schuldhaften) Versäumnis des Auftraggebers, jederzeit berechtigt, entweder die Erfüllung des Vertrags zu verlangen oder den Vertrag (außergerichtlich) aufzulösen, unbeschadet seiner Rechte auf Ersatz des erlittenen Schadens und des entgangenen Gewinns, einschließlich der Lagerkosten. 6.4 Grand Surface ist nicht verpflichtet, einer Aufforderung des Auftraggebers zur erneuten Lieferung oder Nachlieferung nachzukommen.
Wenn Grand Surface dies dennoch tut, gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Auftraggebers. 6.5 Grand Surface ist berechtigt, einen Vertrag in Teilen auszuführen und die Zahlung für den ausgeführten Teil des Vertrages zu verlangen.

Artikel 7 – Dienstleistungen


7.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Mitarbeiter von Grand Surface die Arbeiten ohne Unterbrechung und zum vereinbarten Zeitpunkt ausführen können und dass die von den Mitarbeitern von Grand Surface vernünftigerweise benötigten Einrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. 7.2 Kommt es bei der Ausführung des Auftrags zu einer Verzögerung, weil der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, werden die Arbeiten ausgeführt, sobald es der Zeitplan von Grand Surface zulässt.
Der Auftraggeber haftet für alle daraus resultierenden Schäden und Kosten für Grand Surface. 7.3 Grand Surface wendet für die Glasrenovierung und Kratzerentfernung denGBO-Bewertungsstandard für Glas bei Lieferung an, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Diese Beurteilungsmethode beinhaltet unter anderem eine Beurteilung des Glases aus einer Entfernung von 3 Metern bei diffusem Tageslicht innerhalb eines horizontalen Betrachtungswinkels von 30 Grad, mit einer Beobachtungszeit von maximal 20 Sekunden. 7.4 Der Auftrag gilt als ausgeführt/geliefert, wenn:

  • Der Kunde genehmigt das Produkt oder die Arbeit nicht aufgrund von geringfügigen Mängeln, die innerhalb von 30 Tagen behoben werden können.
  • Grand Surface dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt hat, dass die Arbeiten abgeschlossen sind, und der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dieser Mitteilung schriftlich dagegen protestiert hat; oder
  • Der Kunde genehmigt das Produkt oder die Arbeit nicht aufgrund von geringfügigen Mängeln, die innerhalb von 30 Tagen behoben werden können.

Artikel 8 – Höhere Gewalt

8.1 Wenn Grand Surface aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung des Vertrags gehindert wird, ist sie berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz, Kosten oder Zinsen.
8.2 Als höhere Gewalt gelten: Krieg, Kriegsgefahr, Streiks, Feuer, Unfall oder Krankheit des Personals, Betriebsstörungen, Stillstand des Transports, von Grand Surface nicht vorhergesehene Probleme bei der Produktion oder dem Transport und jeder andere Umstand, der nicht ausschließlich vom Willen von Grand Surface abhängt, wie die Nichtlieferung oder verspätete Lieferung von Waren oder Dienstleistungen durch von Grand Surface beauftragte Dritte.
8.3 Wenn Grand Surface bei Eintritt der höheren Gewalt seinen Verpflichtungen bereits teilweise nachgekommen ist oder seinen Verpflichtungen nur teilweise nachkommen kann, ist Grand Surface berechtigt, den bereits gelieferten Teil bzw. den lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.

Artikel 9 – Garantie und Reklamationen

9.1 Grand Surface garantiert die Tauglichkeit der von ihr gelieferten Produkte und Dienstleistungen gemäß dem, was der Auftraggeber aufgrund des Vertrages vernünftigerweise erwarten kann. Sollten dennoch Mängel an den von Grand Surface gelieferten Produkten auftreten, die auf Fabrikations- und/oder Materialfehler zurückzuführen sind, wird Grand Surface diese Mängel nach eigenem Ermessen und ausschließlichem Ermessen von Grand Surface beheben (oder beheben lassen), die betreffenden Produkte ganz oder teilweise ersetzen oder einen angemessenen Preisnachlass gewähren.
Die Garantie gilt für 6 Monate nach dem Kaufdatum durch den Auftraggeber und nur gegen Vorlage der Originalrechnung. 9.2 Von der Garantie ausgenommen sind in jedem Fall Mängel, die bei oder (teilweise) infolge von normalem Verschleiß, Nichtbeachtung der Anweisungen im Handbuch, unsachgemäßem Gebrauch, überfälliger Wartung, Verwendung in Kombination mit Materialien von Dritten, Reparaturen oder anderen Arbeiten durch Dritte oder durch den Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Grand Surface auftreten.
Grand Surface haftet nicht für (Schäden infolge) solcher Mängel. 9.3 Der Auftraggeber hat die gelieferten Produkte und Dienstleistungen unverzüglich nach Erhalt genau zu prüfen, unter Androhung des Erlöschens des Reklamations- und/oder Gewährleistungsrechts.
Jede Beanstandung bezüglich der Menge der gelieferten Produkte muss bei der Lieferung auf dem Frachtbrief oder Lieferschein vermerkt werden, andernfalls gelten die auf dem Frachtbrief oder Lieferschein angegebenen Mengen als zwingender Beweis gegen den Auftraggeber. 9.4 Garantieansprüche müssen Grand Surface innerhalb von 5 Tagen nach Auftreten eines Mangels schriftlich mitgeteilt werden.

Bei nicht rechtzeitiger Reklamation erlischt jeglicher Anspruch gegenüber Grand Surface. 9.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die beanstandeten Produkte zur Feststellung des Mangels bei Grand Surface aufzubewahren, andernfalls erlischt jegliches Recht auf Reklamation und/oder Garantie. 9
9.6 Reklamationen setzen die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers nicht aus. 9.7 Nach Feststellung eines Mangels an einem Produkt ist der Auftraggeber verpflichtet, alles zu tun, um Schaden zu verhindern oder zu begrenzen, was ausdrücklich auch die sofortige Einstellung der Nutzung und des Handels einschließt.

Artikel 10 – Eigentumsvorbehalt

10.1 Grand Surface behält sich das Eigentum an den gelieferten und zu liefernden Produkten vor, bis seine Forderungen in Bezug auf die gelieferten und zu liefernden Produkte und Dienstleistungen vom Auftraggeber vollständig beglichen wurden, einschließlich der Forderungen wegen Nichteinhaltung eines oder mehrerer Verträge.
10.2 Wenn der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug ist, ist Grand Surface berechtigt, die ihm gehörenden Produkte auf Kosten des Auftraggebers von dem Ort, an dem sie sich befinden, zurückzuholen (oder zurückholen zu lassen).
10.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Eigentum an noch nicht bezahlten Produkten zu verpfänden oder zu übertragen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von Grand Surface zu verwahren.

Artikel 11 – Zahlung



11.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung der Rechnungen von Grand Surface innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. 11.2 Grand Surface ist jederzeit berechtigt, vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen und/oder anderweitig Sicherheit für die Zahlung zu erhalten. 11
.3 Bei nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Auftraggeber ohne weitere Inverzugsetzung Zinsen auf den Rechnungsbetrag in Höhe von 1,5 % pro Monat, berechnet ab dem Fälligkeitsdatum bis einschließlich des Tages der Zahlung. 11.4 Alle mit der Einziehung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf mindestens 15 % des einzutreibenden Betrags, mindestens jedoch auf 250 Euro. 11.5 Der Auftraggeber verzichtet auf das Recht, die fälligen Beträge auf beiden Seiten zu verrechnen.

Artikel 12 – Stornierung

12.1 Der Auftraggeber darf einen bestimmten Auftrag nicht stornieren. Wenn der Auftraggeber einen Auftrag dennoch ganz oder teilweise storniert, ist er verpflichtet, Grand Surface alle vernünftigerweise entstandenen Kosten für die Ausführung dieses Auftrags, die Arbeit von Grand Surface und den entgangenen Gewinn von Grand Surface zu erstatten, zuzüglich Mehrwertsteuer.

Artikel 13 – Beratung

13.1 Alle von Grand Surface erteilten Ratschläge, Mitteilungen und Erklärungen von Grand Surface, die sich unter anderem auf die Eigenschaften der von Grand Surface zu liefernden Produkte und Dienstleistungen beziehen, sind völlig unverbindlich und werden von Grand Surface im Wege der unverbindlichen Auskunft erteilt.
Grand Surface übernimmt keinerlei Garantie. 13.2 Grand Surface haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, in welcher Form und aus welchem Grund auch immer, die sich aus den von Grand Surface erteilten Informationen und/oder Ratschlägen ergeben. Der Auftraggeber stellt Grand Surface von allen Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Grand Surface vor.

Artikel 14 – Haftung

14.1 Abgesehen von den Bestimmungen in Artikel 9 hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen Grand Surface wegen Mängeln an oder in Bezug auf die von Grand Surface gelieferten Produkte oder Dienstleistungen.
14.2 Grand Surface haftet in keinem Fall für immaterielle Schäden, Betriebsschäden, Stagnationsschäden, entgangenen Gewinn und sonstige Folgeschäden oder indirekte Schäden, die aus welchem Grund auch immer entstehen, es sei denn, es liegt ein grobes Verschulden oder Vorsatz seitens Grand Surface vor.
14.3 Schäden an Produkten, die durch den Transport oder durch Beschädigung der Verpackung entstehen, gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden.
14.4 In allen Fällen, in denen Grand Surface zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist, übersteigt dieser niemals den Rechnungswert der gelieferten Produkte oder Dienstleistungen, durch die oder im Zusammenhang mit denen der Schaden verursacht wurde. Wenn der Schaden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von Grand Surface gedeckt ist, übersteigt der Schadensersatz außerdem niemals den Betrag, den der Versicherer in dem betreffenden Fall tatsächlich ausgezahlt hat.
14.5 Jeder Anspruch gegen Grand Surface, der nicht von Grand Surface anerkannt wird, erlischt nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Datum, an dem der Anspruch entstanden ist.
14.6 Der Auftraggeber stellt Grand Surface von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags durch Grand Surface frei.
14.7 Grand Surface haftet niemals für Schäden am Glas, die bei Arbeiten am Glas entstehen.

Artikel 15 – Vertretung

15.1 Handelt der Auftraggeber im Namen einer oder mehrerer anderer Personen, haftet er unbeschadet der Haftung dieser anderen Personen gegenüber Grand Surface so, als wäre er selbst der Auftraggeber.

Artikel 16 – Schlussbestimmungen

16.1 Die Wirkung eines internationalen Übereinkommens über den Verkauf beweglicher Sachen, dessen Wirkung zwischen den Parteien ausgeschlossen werden kann, findet keine Anwendung und wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Insbesondere wird die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens von 1980 (CISG 1980) ausdrücklich ausgeschlossen. 16.2 Alle Streitigkeiten zwischen Grand Surface und dem Auftraggeber werden ausschließlich durch das zuständige Gericht im Bezirk Roermond in den Niederlanden entschieden.
Ungeachtet dessen ist Grand Surface befugt, das Gericht am Wohnsitz/Niederlassung des Auftraggebers anzurufen. 16.3 Auf alle von Grand Surface geschlossenen Verträge ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.

Weitere Informationen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zur Bestellung und Bezahlung finden Sie in der Fußzeile der Website.